Es gibt viele Anlässe und Gründe, ein Fahrzeug zu importieren: Nicht selten können im Ausland Autos deutlich günstiger als hierzulande erworben werden, da Hersteller bei ihren Preisen differenzieren.
Begehrte Sammlerstücke und Oldtimer werden manchmal in Deutschland gar nicht angeboten.
Oder ein Wagen soll für einen begrenzten Zeitraum oder im Rahmen eines Umzugs hierher mitgenommen werden.
Beim Fahrzeugimport gelten viele Besonderheiten, auf die jeder, der davon Gebrauch macht, achten sollte. Sonst drohen unliebsame Überraschungen. Grundsätzlich bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einem Import aus dem EU-Raum oder von außerhalb der EU (aus sogenannten Drittstaaten). Hier sind einige nützliche Tipps und Hinweise.
Wichtig: vollständige und einwandfreie Unterlagen
Jeder Autoimport bewegt sich in einem bestimmten rechtlichen Rahmen. Beim Kauf im Ausland gilt dabei grundsätzlich immer das Recht des jeweiligen Landes. Deutsches Recht kann nur ausnahmsweise zur Anwendung kommen, zum Beispiel wenn ein ausländischer Händler in Deutschland für seine Fahrzeuge wirbt. Innerhalb der EU ist das weniger problematisch, da dank der europäischen Harmonisierung die Vorschriften inzwischen weitgehend angeglichen sind. Bei Drittländern kann es dagegen durchaus abweichende juristische Standards geben. Nicht immer lassen sich rechtliche Risiken vermeiden, manchmal aber schon.
Bei jedem Kauf sollte man sich grundsätzlich von der Identität des Verkäufers durch Vorlage eines Ausweises überzeugen. Die Ausweiskopie, die üblichen Fahrzeugpapiere und ein schriftlicher Kaufvertrag gehören zu den Mindestanforderungen eines Kaufs. In den USA ist bei Gebrauchtwagen das ‘Certificate of Title’ (oder kurz Title) bzw. bei Neufahrzeugen das ‘Certificate of Origin’ von Bedeutung und entspricht in etwa unserem Fahrzeugbrief. In Kanada heißt das entsprechende Dokument ‘Certificate of Ownership’.
Nur mit seriösen Partnern
Der US-Automarkt ist für Importe besonders beliebt, weil es hier ein großes Angebot an Neu- und Gebrauchtfahrzeugen gibt, darunter Spezialitäten wie Hot Rods, Army-Fahrzeuge und Oldtimer. Bei einem US Import eines Neuwagen aus den USA empfiehlt sich generell der Kauf über einen DMV Licensed Dealer. Das sind speziell von den US-Verkehrsbehörden lizenzierte Händler. Bei juristischen Streitigkeiten hilft dann bei Bedarf die Behörde.
Wichtig – insbesondere bei Gebrauchtfahrzeugen – ist, sich vor dem Kauf von dem einwandfreien Zustand des Wagens zu überzeugen, ggf. durch einen eigens beauftragten Inspekteur. Gerade in den USA – aber auch in anderen Ländern – ist die regelmäßige Pflege und Wartung von Autos wie bei uns längst nicht so verbreitet. Oft werden Mängel vom Verkäufer kaschiert und sind für den Laien nicht zu erkennen. Der Inspektionsbericht ergänzt die übrigen Fahrzeugunterlagen. Ein möglichst komplette und umfassende Dokumentation des Fahrzeugs und der Transaktion ist bei rechtlichen Auseinandersetzungen mehr als hilfreich.
Kompliziert: Zoll und Steuern
Steuer und Zoll bilden immer eine wichtige Kostenkomponente bei Fahrzeugimporten. Das Thema stellt sich speziell bei Importen aus Drittstaaten nach Deutschland. Bei Autokäufen innerhalb der EU kommt dagegen es wegen des Binnenmarktes nicht zum Tragen. Für die Verzollung gelten differenzierte Vorschriften. Bei US-Importen und Einfuhren aus den meisten anderen Ländern gilt ein EU-einheitlicher Zollsatz von 10 Prozent für PKW und 8 Prozent für Motorräder. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Für Oldtimer wird ein ermäßigter Abgabensatz in Höhe von 7 Prozent angewandt. Was genau ein Oldtimer ist, wurde allerdings lange in einzelnen EU-Ländern unterschiedlich interpretiert. Deutschland war dabei besonders strikt. Seit Jahresbeginn gibt es ein einheitliches europäisches Verständnis. Danach werden Oldtimer abgabenbegünstigt, die mindestens dreißig Jahre alt sind, sich weitestgehend noch im Originalzustand befinden und nicht mehr produziert werden.
Zollrechtliche Besonderheiten bestehen auch bei Fahrzeugimporten aus sogenannten EFTA-Ländern (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein). Vor allem die Schweiz ist dabei von Bedeutung, da hier ein gut entwickelter Gebrauchtwagen-Markt existiert und Importe daher relativ häufig vorkommen. Europäische Marken unterliegen in der Regel besonderen Zoll-Präferenzabkommen mit der EU, so dass der Import solcher Fahrzeuge zollfrei ist. Es fällt dann nur die Einfuhrumsatzsteuer an.
Bei privaten Umzügen aus Drittstaaten nach Deutschland können Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen als sogenanntes Umzugs- oder Übersiedlungsgut zollfrei bleiben. Dann muss der Wagen bereits im Ausland zum Verkehr zugelassen und länger genutzt worden sein. Auch Einfuhrumsatzsteuer wird dann nicht erhoben.
Bedingungen für die Zulassung erfüllen
Mit der eventuellen Verzollung und Versteuerung sind die Formalitäten allerdings noch längst nicht erledigt. Das Fahrzeug muss auch zum Verkehr in Deutschland zugelassen werden. Eine entscheidende – aber keineswegs die einzige – Voraussetzung dafür ist die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie wird ausgestellt, sobald die vorgeschriebenen Abgaben geleistet wurden. Fahrzeuge, die für die Nutzung im Ausland hergestellt wurden, entsprechen sehr oft nicht den deutschen Straßenverkehrs-Standards und müssen daher entsprechend umgerüstet werden. Das gilt für die meisten Importe aus den USA und Kanada. Erst mit der erfolgreichen TÜV-Vorführung und -Abnahme sowie der ergänzenden ASU kann ein deutscher Fahrzeugbrief beantragt werden und die Fahrzeuganmeldung erfolgen.
Hilfe eines erfahrenen Spediteurs nutzen
Es gibt also einiges beim privaten Fahrzeug-Import zu berücksichtigen. Last but not least ist auch der Transport zu organisieren. Hier empfiehlt sich ein erfahrener Spediteur, der sich mit der Materie auskennt. Das gilt insbesondere dann, wenn lange Strecken zu überwinden sind und eine Verschiffung erforderlich ist wie beim Import aus Nordamerika. Denn auch der Transport selbst ist nicht ohne Risiken. Beim Verladen und auf der Fahrt sind besondere Sorgfalt und Zuverlässigkeit gefragt. Hier kann es leicht zu Beschädigungen kommen, für die zwar in gewissen Grenzen die Spediteur-Haftung und ggf. eine ergänzende Transportversicherung eintritt, der Ärger aber bleibt.
Sea, Air, Transport & Service ist seit vielen Jahren anerkannter Spezialist für Fahrzeug-Importe und -Exporte mit Zielen in aller Welt. Wir kümmern uns um mehr als den reinen Transport. Wenn unsere Kunden das wünschen, übernehmen wir den gesamten Im- oder Exportprozess. Das fängt bei der Abholung und dem Check des Fahrzeugs vor Ort an, reicht über den Transport zum Hafen und die anschließende Verschiffung bis zur Auslieferung am Ziel. Wir übernehmen dabei auch die Erledigung aller nötigen Formalitäten. Unsere Kunden können uns ihren Fahrzeug-Import beruhigt überlassen.