5. Umrüstung und Zulassung
5.1 Anforderungen für Umrüstungen und Umbauten
Sie müssen damit rechnen, dass einige technische Umrüstungen erforderlich sind, ehe Ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr hierzulande zugelassen werden kann. Die wenigsten US-Fahrzeuge entsprechen den innerhalb der EU geltenden Standards – auch wenn es vielfach nur um Details bei der Ausstattung geht. Nach der Vornahme von Umbauten und Umrüstungen ist auch noch eine TÜV-Abnahme für die Zulassung notwendig. Für die Umrüstung müssen Sie mit Kosten bis zu 2.000 Euro kalkulieren. Die Kosten der TÜV-Abnahme kommen noch hinzu. Wenn bei der Prüfstelle kein Datenblatt für Ihr Modell vorhanden ist, sind ggf. auch noch teure Einzelmessungen erforderlich, was die Kosten zusätzlich treibt.
Hier ein kurzer Überblick über gängige Umbauten und Umrüstungen, auf die Sie sich einstellen müssen:
- Scheinwerfer und Leuchten: bei vielen US-Autos bilden Blinker und Rückleuchte eine gemeinsame Lampe. In Deutschland muss es sich um getrennte Leuchten handeln. Eine Trennung ist technisch einfach. Unter Umständen sind weitere Leuchten wie Warnblinker, Rückstrahler, gelbe Seitenblinker, Nebelschlussleuchten und Rückstrahler nachzurüsten. Bei Xenonlampen fehlt häufig die Scheinwerferreinigung, sie ist nachträglich anzufügen. Auch eine Leuchtweitenregulierung kann notwendig sein;
- die Abgasanlage muss auf die deutsche Abgasnormen umgerüstet werden;
- die Reifen müssen eine EG- oder ECE-Kennung besitzen;
- oft muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden, da sie nicht aus Verbundsicherheitsglas besteht;
- beim Tacho ist eine Angabe auf Kilometerbasis notwendig;
- die Sicherheitsgurte sind auszuwechseln, falls sie bei uns nicht zugelassen sind;
- Radio und Navigationsgerät sollten bei fehlender Möglichkeit der Umprogrammierung durch andere Geräte ersetzt werden;
5.2 Die Zulassung
Für die Zulassung müssen Sie zunächst einen Antrag für eine Zulassungbescheinigung stellen. Außerdem benötigen Sie eine Reihe an Dokumenten und Papieren:
- den Kaufvertrag oder die Rechnung;
- das Certificate of Origin bzw. den Title;
- das amerikanische Kennzeichen – es sei denn, es handelt sich um einen direkt zum Hafen transportierten Neuwagen;
- das Datenblatt des Herstellers;
- die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung;
- einen Nachweis über die TÜV-Abnahme und die AU-Prüfung;
- die Kfz-Versicherungsbestätigung (als eVB – elektronische Versicherungsbestätigung);
- die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer;
- Ihren Personalausweis.
Oft sind auch noch weitere Nachweise über technische Daten sowie verbaute und eintragungspflichtige Teile erforderlich. Manchmal – insbesondere bei Oldtimern – sind außerdem besondere Gutachten beizubringen.
Die Kosten der Umrüstung und die TÜV-Abnahme können wir Ihnen nicht abnehmen – wohl aber den Zeitaufwand für die Erledigung dieser Pflichten. Im Rahmen unserer Service-Leistungen kümmern wir uns für Sie darum, so dass Sie nur noch die Zulassung erledigen müssen und dann sofort losfahren können.