Diesen Hinweis ausblendenDie DHL Global Fowarding, eine Tochter der Deutschen Post, ist mit einem geschätzten Marktanteil von zehn Prozent Marktführer bei den Luftfracht-Speditionen weltweit.
Die damit verbundene Marktmacht verleitet offenbar immer wieder zu wettbewerbswidrigen Absprachen. DHL ist in der Vergangenheit bereits mehrfach von Kartellverfahren betroffen gewesen. In einem Fall in den USA hat sich das Unternehmen jetzt aus einer drohenden Klage wegen illegaler Preisabsprachen freikaufen können.
DHL kostet der Vergleich 53 Mio. US-Dollar
Das betreffende Kartellverfahren hatte schon im Jahre 2008 begonnen. Damals hatten insgesamt elf Verlader – darunter namhafte Größen wie Kraft Chemical Co, Precision Associates oder Zeta Pharmaceuticals – gegen eine Anzahl bekannter internationaler Spediteure eine Sammelklage angedroht. Die Unternehmen hätten verbotenerweise die Zuschläge bei Luftfrachttransporten abgesprochen, so lautete der Vorwurf. Die Spediteure schlossen daraufhin etappenweise Vergleiche mit den Verladern, um eine mögliche Verurteilung abzuwenden:
- bereits im August 2013 hatte sich eine Gruppe von Spediteuren, zu denen Expeditors, Kühne + Nagel, Schenker und UTI gehörten, mit den Verladern auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt;
- im November 2015 schloss sich eine weitere Gruppe diesem Vorbild an. Diesmal waren unter anderem Agility, Dachser, DSV, Geodis, Panalpina, Toll und UPS beteiligt. Insgesamt wurden dabei 197,6 Mio. US-Dollar als Vergleichszahlung vereinbart;
- die DHL folgte jetzt vor wenigen Tagen und einigte sich mit den Verladern auf die Zahlung von rund 53 Mio. US-Dollar;
- jetzt steht nur noch bei einem Spediteur – Hellmann – eine mögliche Klage an.
Konzernzentrale zeigt sich bedeckt
Die Deutsche Post als Konzernmutter hatte sich zu den Vorwürfen der illegalen Preissabsprache zuvor ziemlich bedeckt gehalten. Man wolle sich aufgrund des laufenden Verfahrens dazu nicht äußern, hieß es aus der Bonner Konzernzentrale. Der Konzernsprecher betonte lediglich, dass die Auseinandersetzung ausschließlich das Frachtgeschäft und nicht das Express-Geschäft betreffe. Das Verfahren in den USA hatte sich formal gegen DHL Express USA und andere dort tätige Töchter der Deutschen Post gerichtet.