Bislang war der Geschäftliche Versender ein möglicher Status, um Luftfracht sicher zu versenden. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat jetzt bekanntgegeben, das ab dem kommenden Jahr diese Möglichkeit nicht mehr genutzt werden kann. Zum 1. April 2016 setzt das LBA den Status Geschäftlicher Versender aus.
Reaktion auf Kritik an dem Status
Bisher hatten Unternehmen, die bestimmte Luftfracht regelmäßig in immer gleichen Mengen und zu gleichen Terminen versandt haben, die Option sich als Geschäftlicher Versender anerkennen zu lassen. Damit konnten sie bei Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards ihre Waren direkt als sicher zur Beförderung übergeben. Dadurch entfielen aufwändige Sicherheitskontrollen, was den Prozess der Beförderung einfacher und schneller machte. Der Status Geschäftlicher Versender konnte dabei nur für den Transport mit Nurfracht- oder Nurpostflugzeugen genutzt werden. Für die Beförderung im Rahmen von Passagiermaschinen war er nicht anwendbar.
Der Geschäftliche Versender benötigt nach der geltenden Regelung keine behördliche Zulassung. Voraussetzung war und ist die Anerkennung durch einen sogenannten Reglementierten Beauftragten – einen weiteren Status im Rahmen der sicheren Luftfrachtbeförderung. Geschäftliche Versender mussten dafür als Voraussetzung lediglich eine Verpflichtungserklärung abgeben, in der sie die Einhaltung bestimmter Sicherheitsauflagen und administrativer Anforderungen zusicherten. Überprüfungen des LBA zeigten dabei aber immer wieder Mängel bei der Einhaltung der Verpflichtungen, so dass der Status Geschäftlicher Versender bereits seit Längerem in der Kritik stand. Die jetzt verfügte Aussetzung ist daher auch als eine Reaktion auf festgestellte Sicherheitslücken zu verstehen.
Weitere Einschränkungen für reine Transporteure
Auch in anderer Hinsicht hat das LBA noch die Sicherheitsregeln verschärft. Reine Transportdienstleister will die Behörde künftig grundsätzlich nicht mehr als Reglementierte Beauftragte anerkennen. Diesen Status können bislang Spediteure, Logistikfirmen, Luffahrtunternehmen, Versandagenturen, Lager- und Transportdienstleister erhalten, die dann die Luftfracht ihrer Kunden nach einem amtlich zugelassenen Verfahren kontrollieren und damit sicher machen. Bereits jetzt genehmigt das LBA keine Neuzulassungen für reine Transportdienstleister mehr, bei Ablauf des fünfjährigen Zulassungszeitraums gibt es auch keine Verlängerung mehr. Die aktuell bekanntgegebene Absicht stellt eine weitere Verschärfung dar.
Mit den geplanten Restriktionen verstärkt das LBA seine Anstrengungen, eine sichere Lieferkette in der Luftfracht zu gewährleisten. Damit sollen Risiken durch den Luftfracht-Versand weiter minimiert werden.