Was bedeutet der Begriff "Carnet ATA"?
« Zurück zum IndexCarnet ATA bezeichnet ein Zolldokument, das die vereinfachte Abfertigung von vorübergehenden Wareneinfuhren in einem Land ermöglicht. Das Kürzel ATA steht dabei für Admission Temporaire/Temporary Admission (franz.-engl. = vorübergehender Zugang). Das Carnet ATA wird in allen Ländern akzeptiert, die sich der ATA-Übereinkunft angeschlossen haben. Insgesamt beteiligen sich 73 Staaten. Neben der EU gehören auch die wichtigsten Länder Ostasiens, die USA, Kanada, Russland und Australien dazu.
Der wichtigste Vorteil von Carnet ATA ist die Zoll- und Abgabenbefreiung der erfassten Güter bei vorübergehender Einfuhr in einem ATA-Staat. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Land kein Verbrauch der Ware stattfindet. Typische ATA-Güter sind Messe- und Ausstellungsgegenstände, Warenmuster und bestimmte Güter zur beruflichen Ausrüstung.
Der Versender ist grundsätzlich für die fristgerechte Wiederausfuhr verantwortlich. Die Gültigkeitsdauer eines Carnets beträgt ein Jahr. In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern für die Ausstellung zuständig.
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