Was bedeutet der Begriff "Kaigebühren"?
« Zurück zum IndexKaigebühren bezeichnen im Seefrachtverkehr die Gebühren, die für den Umschlag von Gütern über den Kai zu entrichten sind. Oft wird auch von Umschlagsentgelt gesprochen. Im nach See ausgehenden Verkehr sind die Kaigebühren üblicherweise vom Aussteller des Schiffszettels zu entrichten, im von See eingehenden Verkehr vom Empfänger der Ladung. Die Umschlagsentgelte sind in der Regel nach Art, Menge, Gewicht, Beschaffenheit und Umfang der umgeschlagenen Güter differenziert.
Das Pendant zu den Kaigebühren fällt im Container-Verkehr die sogenannte Terminal Handling Charge – kurz THC – (auch Port Service Charge (PSC) oder Container Service Charge (CSC)) an. Sie wird für den Umschlag der Container über das Terminal berechnet und vom Reeder an den Terminal-Betreiber bezahlt, aber an den Kunden weiterbelastet.
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