Oldtimer über deutsche Häfen zu importieren, konnte bisher ganz schön teuer werden. Denn die Behörden legten die Vorschriften zur Verzollung und Einfuhrumsatzbesteuerung besonders restriktiv aus.
Nur die wenigsten Fahrzeuge wurden als Oldtimer anerkannt.
Wesentlich vorteilhafter war vielfach ein Import über die Niederlande, zum Beispiel über Rotterdam. Denn die niederländische Auslegungspraxis der entsprechenden EU-Vorschriften fiel deutlich großzügiger aus. Importeure konnten daher bei Oldtimer-Einfuhren über die Niederlande leichter Zollbefreiung und den ermäßigten 7-Prozent-Satz bei der Einfuhrumsatzsteuer nutzen.
Einheitliche Auslegungspraxis angestrebt
Unterschiedliche Auslegungen widersprechen dem Prinzip einheitlicher Außengrenzen beim EU-Binnenmarkt. Danach darf der Ort des EU-Imports keine Rolle für die Frage der Verzollung und Besteuerung spielen. Um künftig eine einheitliche Handhabungspraxis beim Oldtimer-Import sicherzustellen, wurde der entsprechende Zolltarif 9705 jetzt neu gefasst. Damit soll mehr Klarheit und Eindeutigkeit geschaffen werden. Die neuen Bestimmungen sind zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Was ist historischer und völkerkundlicher Wert?
Zwar hält der Text des Zolltarifs an der auch bisher geltenden Allgemeinbezeichnung für Oldtimer fest. Danach muss es sich um ‘Sammlerstücke von historischem und völkerkundlichem Wert’ handeln. Diese unklare Formulierung hat zu unterschiedlichen Oldtimer-Interpretationen in der EU geführt. Zusätzlich werden jetzt drei weitere Kriterien eingeführt, die genauer beschreiben, was zoll- und steuerrechtlich unter einem Oldtimer zu verstehen ist:
- der Wagen muss danach noch im Originalzustand sein. Soweit neuere Teile eingebaut wurden, dürfen sie nur als Ersatz für Verschleißteile, zur Instandsetzung und zum Wiederaufbau dienen,
- Oldtimer müssen mindestens ein Alter von dreißig Jahren aufweisen,
- die Produktion muss zwischenzeitlich eingestellt worden sein.
Wie Oldtimer werden auch jüngere Fahrzeuge behandelt, wenn sie von besonderer Bedeutung bei historischen Ereignissen oder vergangenen Rennsport-Veranstaltungen waren. Nachbauten und Nachbildungen historischer Fahrzeuge gelten dagegen nur dann als Oldtimer, wenn sie selbst die genannten Kriterien erfüllen.
Erleichterung oder Verschärfung?
Viele erhoffen sich von der Neufassung des Zolltarifs eine Liberalisierung der deutschen Zoll- und Besteuerungspraxis. Durch die eindeutigere Kriteriendefinition werde es den Behörden künftig schwerer fallen, Fahrzeuge als Oldtimer abzulehnen – so die Hoffnung. Manche befürchten aber auch den umgekehrten Effekt. Durch die klarere Regelung könnte die bisher laxere Auslegung in anderen Teilen der EU künftig restriktiver werden. Was tatsächlich eintritt, wird abzuwarten bleiben.
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