Seit dem 1. Juli ist die Warnweste auch in Deutschland Pflicht. Alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse müssen entsprechend ausgestattet sein. Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen, Wohnmobile werden nicht ausdrücklich genannt – hier ist aber eine Ausstattung ebenfalls sinnvoll. Die Warnwestenpflicht gilt unabhängig davon, ob ein Fahrzeug gewerblich oder privat genutzt wird.
Schutz bei Dunkelheit und schlechter Sicht
Die Warnweste soll dem Schutz der Fahrer bei Pannen und in Unfallsituationen dienen. Bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Dunkelheit sind Personen außerhalb des Fahrzeugs ohne entsprechende Kleidung grundsätzlich schwer zu erkennen – eine gefährliche Situation. Die grell leuchtende, reflektierende Farbe der Warnweste soll das Risiko des ‘Nichterkanntwerdens’ vermindern. Zulässig sind Westen in gelb, orange und rot, die der Norm DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Verwarnungsgeld bei Verstoß
Auch wenn hierzulande nur eine Weste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, es macht Sinn, mehrere Warnwesten für weitere Fahrzeuginsassen vorzuhalten. In einigen europäischen Ländern ist das sogar vorgeschrieben. Fahrer von Fahrzeugen müssen Warnwesten bei Polizei-Kontrollen auf Verlangen vorzeigen und auch prüfen lassen. Bei Verstößen gegen die Warnwestenpflicht droht ein Verwarnungsgeld.
Vertrauen auf Fahrer
Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, explizite Vorgaben zum Tragen der Weste festzuschreiben. Hier vertraut man auf das Verantwortungsbewusstsein der Fahrer, die schon im wohlverstanden Eigeninteresse die Warnweste einsetzen sollten.